Lieferkettengesetz – Warum?

Gewissenlose Geschäftspraktiken von Unternehmen verursachen in ihren Lieferketten Schäden an Menschen und Umwelt oder nehmen diese zur Profitmaximierung billigend in Kauf. Tote bei Fabrikbränden, ausbeuterische Kinderarbeit, zerstörte Regenwälder sind die Folge. Immer wieder zeigt sich, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen aus einer verantwortungsvollen Umgangsweise mit Mensch und Natur entlang ihrer Lieferketten freiwillig nicht ausreichend nachkommen. Eine gesetzliche Haftung von Unternehmen und Anspruch auf Entschädigungen der Betroffenen aus dem Ausland gibt es bisher nicht.

Ein Lieferkettengesetz würde…

… einen gesetzlichen Rahmen schaffen, mit dem Unternehmen verpflichtet werden, auch im Ausland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette zu achten. Unternehmen müssen ihr Risiko analysieren, wirksame Maßnahmen ergreifen und darüber berichten. Die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards verbessert so die Arbeitsbedingungen, wovon Arbeiter*innen entlang der Lieferketten unmittelbar profitieren.

…die Rechte der Betroffenen stärken. Das Lieferkettengesetz sieht eine zivilrechtliche Haftungsregelung von Unternehmen vor, wenn es die eigenen Sorgfaltspflichten verletzt und dadurch kausal ein Schaden entsteht. Betroffene im Ausland könnten dann von Unternehmen vor deutschen Gerichten Schadensersatz einklagen.

…eine staatliche Behörde dazu befugen, die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren und ihr die Möglichkeit geben, Unternehmen zu sanktionieren, die diese missachten.